- Arbeits- und Sozialrecht
Arbeitsvertragliche Befristung in elektronischer Form regelmäßig unwirksam
Ein nur in elektronischer Form unterzeichneter befristeter Arbeitsvertrag ist formunwirksam, wenn die verwendete Signatur nicht den besonderen europäischen Anforderungen über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste entspricht.