- Arbeits- und Sozialrecht
Kein Mindestlohnanspruch für Anpassungsqualifizierung
Anpassungsqualifizierungen im Rahmen von Gleichwertigkeitsfeststellungen nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) sind keine Praktika im mindestlohnrechtlichen Sinne laut BAG.