Zu der neuen Befristungsregelung für ältere Arbeitnehmer in § 41 Abs. 2 SGB VI, die am 01. Januar 2026 durch das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus in Kraft getreten ist, hat die BDA einen Leitfaden erstellt.
Wieder stellen wir Ihnen zu Beginn des Jahres eine Gesamtübersicht zur Verfügung, damit Sie sich einen besseren Überblick über unsere Muster und Erläuterungen und den jeweiligen Bearbeitungsstand verschaffen können.
Die zum 26. Juli 2028 vorgeschriebene nationale Umsetzung der durch die Omnibus-I-Richtlinie geänderten EU-Richtlinie über Sorgfaltspflichten von Unternehmen würde für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zentrale Änderungen mit sich bringen.
Seit dem 01.01.2026 können Arbeitnehmer/-innen, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, bis zu 2.000,00 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen.
Die Bundesregierung startet ein neues Portal zum Bürokratieabbau. Machen Sie mit und benennen Sie, was Sie konkret behindert, ausbremst, unnötig Zeit kostet usw..
Ab 1. Januar 2026 sind Arbeitgeber verpflichtet, Drittstaatsangehörige bei der Anwerbung aus dem Ausland über die Möglichkeit einer unentgeltlichen Information oder Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen zu informieren (§ 45c Aufenthaltsgesetz (AufenthG)).