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Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist rechtlich komplex geregelt. Der AGV NORD berät seine Mitgliedsunternehmen zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen und hilft den Unternehmen, die Altersvorsorge ihrer Arbeitnehmer zu gestalten.

Betriebliche Altersvorsorge kurz erklärt

Förderung durch den Arbeitgeber

Die betriebliche Altersvorsorge ist die zweite Säule der Altersvorsorge, neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Vorsorge. Angesichts des sinkenden Rentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung wird die betriebliche Altersvorsorge (bAV) immer wichtiger. 

Verschiedene Durchführungswege der Entgeltumwandlung

Die betriebliche Altersvorsorge wurde lange als arbeitgeberfinanzierte freiwillige Sozialleistung verstanden. Durch die Einführung des gesetzlichen Anspruchs auf Entgeltumwandlung gab es 2001 einen Paradigmenwechsel. Seitdem wird die betriebliche Altersvorsorge von den Arbeitgebern, von den Arbeitnehmern oder gemeinsam durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert. 
Es gibt fünf verschiedene Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge: Direktversicherung, Pensionsfonds und Pensionskasse sowie die Unterstützungskasse und Direktzusage. Jeder Durchführungsweg bietet Vor- und Nachteile. Unsere spezialisierten Juristinnen und Juristen beraten hier zusammen mit ausgewählten externen Partnern die Personalleitungen der Mitgliedsunternehmen umfassend.

Passgenaues Angebot: die MetallRente

Die MetallRente ist das Versorgungswerk für die Beschäftigten der Metall- und Elektoindustrie und angeschlossener Branchen. Die MetallRente wurde von den Arbeitgebern und der Gewerkschaft IG Metall gemeinsam gegründet, um zu den Tarifverträgen passende Produkte für die betriebliche Altersversorgung anzubieten. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier auf den Seiten der MetallRente.

Schwerpunkte der Beratung

Im Zentrum der Beratungsangebote von AGV NORD zur betrieblichen Altersvorsorge stehen Fragen zum Anspruch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Entgeltumwandlung, zu Arbeitgeberzuschüssen, zur Abfindung von Anwartschaften und laufenden Betriebsrenten und zur Anpassung von Betriebsrenten. Daneben prüfen wir bereits vorhandene Betriebsvereinbarungen zur betrieblichen Altersvorsorge zusammen mit unseren Juristen aus dem Bereich Betriebsverfassungsrecht oder entwickeln für und mit dem Arbeitgeber eine passende neue Betriebsvereinbarung. Mehrmals im Jahr bieten wir Informationsveranstaltungen für Arbeitgeber zur betrieblichen Altersvorsorge an.