Rentnerbeschäftigung – Verlängerung oder Neuabschluss
Die Verlängerung eines bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze befristeten Arbeitsvertrags richtet sich nach § 41 Abs. 1 Satz 3 SGB VI und muss vor Vertragsende vereinbart werden. Für Änderungen der Arbeitsbedingungen gibt es zwei Möglichkeiten.