Entgelt
Für die verschiedenen Tätigkeiten in einem Unternehmen ein angemessenes Entgelt zu zahlen, ist ein entscheidender Faktor für die Zufriedenheit der Mitarbeiter, für die Attraktivität eines Arbeitgebers, für die Chance, neue Mitarbeiter zu finden und natürlich für die Unternehmensbilanz.
Was aber ist ein passendes und angemessenes Entgelt, das gleichermaßen die Arbeitnehmer zufriedenstellt und den Arbeitgeber finanziell nicht überfordert? Diese Frage ist ebenso zentral wie komplex.
Der AGV NORD unterstützt dazu seine Mitgliedsunternehmen umfassend. Unsere Expertinnen und Experten aus den Bereichen Tarifrecht, Arbeitsrecht, Arbeitsorganisation und Wirtschaft arbeiten hierzu Hand in Hand.
Das richtige Entgelt finden
Die Wahl der richtigen Entgeltsystematik ist ein wichtiger Bestandteil erfolgreicher Unternehmensführung. Ein klares Entgeltsystem sorgt für eine transparente Entlohnung. Es gibt Mitarbeitern Orientierung über die an sie gestellten Anforderungen und unterstützt Unternehmensprozesse.
Vor der Einführung oder Überarbeitung eines Entgeltsystems steht immer die Frage nach dessen Zielen, z.B. eine Kombination von Grundentgelt und variabler Vergütung. Abhängig von den Zielen des Arbeitgebers werden die Anforderungen an das Entgeltsystem abgeleitet und die Grundsätze für dessen Gestaltung festgelegt.
Wir unterstützen und begleiten den Arbeitgeber im gesamten Prozess von der Zieldefinition bis zur Einführung eines Entgeltsystems, falls nötig inklusive der Einbindung von Betriebsräten und Gewerkschaften. Die Geschäftsführungen und Personalleitungen unserer Mitgliedsunternehmen bekommen so eine intensive Betreuung aus juristischer, arbeitswissenschaftlicher und statistischer Perspektive.
Beispielhafter Projektplan zur Einführung eines Entgeltsystems

Beispielhafter Projektplan zur Einführung eines Entgeltsystems
AGV NORD Mitgliedsunternehmen unterstützen wir bei der Einführung von betriebsspezifischen Entgeltsystemen z. B. in Anlehnung an ERA. Auch hier wird vor allem das verfolgte Ziel in den Vordergrund gestellt. Dies kann z. B. eine Kombination von anforderungsbezogenem Grundentgelt und variablen Entgeltbestandteilen sein.
In der Metall- und Elektroindustrie in Norddeutschland gilt das einheitliche Entgeltrahmenabkommen (ERA). Mit der Einführung des ERA-Systems wurde die Unterscheidung in Lohn für Arbeiter und Gehalt für Angestellte abgeschafft und ein modernes Entgeltsystem für alle Beschäftigten geschaffen.
Das Entgeltrahmenabkommen unterscheidet die Entgeltgrundsätze Zeitentgelt (Grundentgelt und tarifliche Leistungszulage) und Leistungsentgelt (Akkord, Prämie, Provision, Zielvereinbarung).
AGV NORD Mitgliedsunternehmen können die aktuell gültigen Tabellen der M+E Industrie auf Anfrage bei unserer Tarifabteilung erhalten.
Ausführliche Informationen über die Entgelte bundesweit (z. B. Arbeitnehmerverdienste im Vergleich der Bundesländer West-Ost, Bruttostundenverdienste, Bruttomonatsverdienste usw.) finden Sie hier beim Dachverband Gesamtmetall.