- Arbeits- und Sozialrecht
Sozialversicherungsrechtliche Kriterien bei "Mobiler Arbeit" im EU-Ausland
Eine Entsendung nach Artikel 12 Abs. 1 VO (EG) 883/04 kann unter bestimmten Rahmenbedingungen auch bei mobilem Arbeiten vorliegen, wenn die Initiative für den Auslandsaufenthalt von der beschäftigten Person und nicht, wie sonst üblich, vom Arbeitgeber ausgeht.