- Arbeits- und Sozialrecht
Freistellung während der Kündigungsfrist – böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes
Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich und stellt den Arbeitnehmer trotz dessen Beschäftigungsanspruchs von der Arbeit frei, unterlässt der Arbeitnehmer in der Regel nicht böswillig anderweitigen Verdienst.