Die Verordnung tritt am 1. August 2024 in Kraft und gilt ab 2. August 2026. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen unmittelbar in den Mitgliedstaaten. Der Verordnung werden mindestens 27 weitere Maßnahmen zur Spezifizierung folgen.
Hinweisen möchten wir auf folgende Anpassungen im Personalfragebogen und in der Übersicht zu den Pflichten des Arbeitgebers gegenüber Schwerbehinderten und Gleichgestellten nach dem SGB IX:
Die Bundesregierung hat am 05.07.2024 neben den Eckpunkten für den Haushalt 2025 auch unterschiedliche Maßnahmen im Rahmen einer sog. Wachstumsinitiative beschlossen.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), Berichtspflichten sowie weitere regulatorische Entwicklungen im Bereich Unternehmensverantwortung stellen viele Unternehmen vor praktische Herausforderungen und erzeugen Fragen.