- Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz
- Arbeits- und Sozialrecht
Referenzzeitraum für die Prüfung der negativen Gesundheitsprognose bei häufigen (Kurz-)Erkrankungen
Ein Referenzzeitraum von zwei Jahren soll für die Feststellung der negativen Gesundheitsprognose bei häufigen (Kurz-)Erkrankungen für zukünftige Arbeitsunfähigkeiten ausreichend sein.