Am 02.06.2023 wurde das neue Hinweisgeberschutzgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Vorschriften dieses Gesetzes treten nun zu großen Teilen am 02.07.2023 in Kraft.
Die gesetzlichen Schutzrechte der Leiharbeitnehmer wie Mindestlohn, Fortzahlung des Entgelts in verleihfreien Zeiten und zeitliche Begrenzung der Abweichung vom Equal Pay gleichen den Nachteil durch Unterschreitung des vergleichbaren Entgelts aus.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hat eine Grundsatzposition zum Kurzarbeitergeld veröffentlicht. Sie spricht sich darin für die Rückkehr zu den regulären Rahmenbedingungen der Kurzarbeit sowie Anpassungen für Krisenzeiten aus.
Die EU-Entgelttransparenz-Richtlinie tritt am 06.06.2023 in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten müssen sie bis zum 07.06.2026 in nationales Recht umsetzen. Die Richtlinie geht deutlich über das deutsche Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) hinaus.
Nach mehreren Anläufen ist das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz zur Umsetzung der Europäischen Whistleblower-Richtlinie nunmehr final verabschiedet worden und tritt Mitte Juni 2023 in Kraft.
Zum 20. Arbeitsrechtstag des Instituts für Arbeitsrecht werden fünf Referenten zum Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses im Intercity Hotel Rostock, Herweghstraße 51 in Rostock am Donnerstag, 15.06.2023 ab 09:00 Uhr erwartet.
Wir haben die arbeitsrechtlichen Inhalte auf unserer Homepage optimiert und möchten Ihnen gerne vorstellen, wie Sie insbesondere unsere Arbeitshilfen, Muster und Vorlagen im Arbeitsrecht und Sozialrecht am einfachsten und besten nutzen.