Für viele Arbeitgeber ist derzeit unklar, ob im Unternehmen eine umfassende Arbeitszeiterfassung erfolgen muss. Hier gilt es nicht voreilig zu agieren und die Aufnahme einer Pflicht zur umfassenden Arbeitszeiterfassung im Arbeitszeitgesetz abzuwarten.
In einem Kündigungsschutzprozess besteht grundsätzlich kein Verwertungsverbot in Bezug auf solche Aufzeichnungen aus einer offenen Videoüberwachung, die vorsätzlich vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers belegen sollen.
Das Bundesarbeitsministerium ist mit der Bundesagentur für Arbeit übereingekommen, dass bei laufenden Fällen die Einbringung von Minusstunden nicht eingefordert wird.
Am 23. Juni 2023 hat der Bundestag in 2./3. Lesung den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung beschlossen. Damit ist der Weg frei für die Chancenkarte und weitere Möglichkeiten zur Erwerbsmigration. Hier ein Überblick:
Die BDA - Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände lädt zu einem Online-Webinar zum Hinweisgeberschutzgesetz am 27. Juni 2023 um 16.30 Uhr ein.
Das Gesetz sieht eine Anpassung von Pflegeleistungen und eine Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung ab dem 01.07.2023 vor. Beschäftigte mit mehreren Kindern werden weniger belastet. Musterschreiben und Onlineseminar am 28.6.23
Zur Unternehmerfreiheit des Arbeitgebers gehört auch das Recht festzulegen, ob bestimmte Arbeiten weiter im eigenen Betrieb oder in einem Drittunternehmen verrichtet werden. Dies gilt auch für einen Aufgabenübertragung an ein anderes Konzernunternehmen.