- Arbeits- und Sozialrecht
Annahmeverzugslohn bei unterbliebener Arbeitslosmeldung
BAG: Verletzt der Arbeitnehmer die gegenüber der Agentur für Arbeit zu beachtende Meldeobliegenheit nach § 38 Abs. 1 SGB III, kann dies zum Verlust des Annahmeverzugslohns führen