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Bundestag beschließt Verlängerung der Zahlungsfrist der "Corona-Prämie"
Der Bundestag hat im Rahmen des sogenannten „Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz“ (AbzStEntModG) eine Verlängerung der Zahlungsfrist der steuer- und beitragsfreien „Corona-Prämie“ bis zum 31. März 2022 (§ 3 Nr. 11a EStG) verabschiedet.