- Arbeits- und Sozialrecht
Verstoß gegen Datenschutz - Entschädigung
LAG Köln: Die versehentliche Aufrechterhaltung der Sichtbarkeit personenbezogener Beschäftigtendaten im Internet nach Ende des Beschäftigtenverhältnisses rechtfertigt ein Schmerzensgeld i.H.v. 300 Euro