- Arbeits- und Sozialrecht
Kein Beschäftigungsanspruch bei ärztlich attestierter Unfähigkeit zum Tragen einer Maske
Ein Arbeitgeber darf die Beschäftigung seines Arbeitnehmers im Betrieb verweigern, wenn es diesem aus ärztlicher Sicht nicht möglich ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.