Mit Rundschreiben vom 22.03.2022 hatten wir Ihnen eine Synopse der BDA zu den aktuellen Corona-Landesregelungen für Betriebe zukommen lassen. Die Synopse hat die BDA nun den aktuellen Corona-Landesregelungen angepasst.
Das am 18.03.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften enthält auch Regelungen aus dem Bereich der Kurzarbeit.
Im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine weist das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) auf eine erhöhte Gefahrenlage für deutsche Unternehmen durch russische Cyberangriffe hin.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat Informationen für Unternehmen und Verbände vor dem Hintergrund des russischen Angriffs auf die Ukraine zusammengestellt.
Der Nachweis der AU-Bescheinigung sollte ab Mitte 2022 durch ein elektronisches Verfahren (eAU) abgelöst sein. Technische Probleme und die Auswirkungen der Coronapandemie sorgen nun dafür, dass der Echteinsatz für Arbeitgeber verschoben wurde.
Die BDA hat die Website www.erfolgreich-integrieren.de – „Potenziale Geflüchteter nutzen und erfolgreich integrieren“ um arbeitsmarktrelevante Hinweise aktualisiert und zum Thema Ukraine ergänzt.