- Arbeits- und Sozialrecht
Annahmeverzug - Anweisung zur Durchführung von PCR-Tests
BAG: Der Arbeitgeber kann in Umsetzung der ihn betreffenden arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen berechtigt sein, auf Grundlage eines betrieblichen Schutz- und Hygienekonzepts Corona-Tests einseitig anzuordnen.