- Arbeits- und Sozialrecht
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Bundesrat beschließt Anpassung der KuG-Verordnungsermächtigungen
Die Bundesregierung erhält Ermächtigungen zum Erlass verschiedener Verordnungen, die es ihr ermöglichen im Krisenfall die KuG-Krisenregelungen zeitnah per Verordnung ohne langwieriges Gesetzgebungsverfahren zu aktivieren.