Unser Leitfaden "Kündigung wegen Krankheit des Arbeitnehmers" bietet einen praxisnahen Überblick über die wesentlichen Voraussetzungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung.
Unterhändler des Europäischen Parlaments (EP) und der spanischen Ratspräsidentschaft haben sich in der Nacht zum 14. Dezember 2023 auf einen Kompromiss zur Wertschöpfungskettenrichtlinie (CSDDD) geeinigt.
Der Beweiswert kann erschüttert sein, wenn der arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach Zugang der Kündigung Folgebescheinigungen vorlegt, die passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfassen.
Beschäftigte können sich ab sofort wieder bis zu 5 Tage krank schreiben lassen, ohne in die Arztpraxis gehen zu müssen. Diese Regelung soll dauerhaft gelten.
Auf Basis einer Betriebsvereinbarung kann ein Arbeitnehmer die Mitwirkungspflicht haben, während seiner Ruhezeit eine SMS über die Konkretisierung seiner nächsten Dienstschicht entgegenzunehmen.
Wegen der Neupositionierung von NORDMETALL wird die gemeinsame Website www.meinarbeitgeberverband.de nicht weitergeführt. Der AGV NORD ist nun online wieder auf www.agvnord.de erreichbar.