Das Entgelttransparenzgesetz, über das wir Sie bereits mit unserem Newsletter vom 10.04.2017 informiert haben, ist nun in Kraft getreten. Mit ihm kommen auf den Arbeitgeber neue Auskunft-, Berichts- und Prüfpflichten zu.
Worauf müssen sich Unternehmen zukünftig einstellen? Wie können sie die Herausforderung Corporate Social Responsibility (CSR) meistern? Wer bietet Unterstützung und Hilfestellung? Diese Fragen versuchen unsere Experten Ihnen zu beantworten.
BAG: Eine Stellenausschreibung mit mittelbar an das Alter des Bewerbers anknüpfenden Begriffen begründet nicht zwangsläufig Benachteiligung eines Bewerbers wegen seines Alters.
BAG: Arbeitnehmer haben in der Regel keinen Anspruch auf Durchführung eines gerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahrens bei Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats.