Die BDA hat unter Beteiligung des Dachverbandes Gesamtmetall am 1.2.2018 einen Leitfaden zu dem ab dem 25.5.2018 geltenden Beschäftigtendatenschutz veröffentlicht.
Aufgrund des BetriebsrentenstärkungsG gehören Renten aus betrieblichen Riester-Verträgen seit dem 1.1.2018 nicht mehr zu den beitragspflichtigen Versorgungsbezügen i.S.d. § 229 Abs. 1 SGB V (§ 229 Abs. 1 Satz 5 SGB V n.F.).
Ihre Arbeitgeberverbände NORDMETALL und AGV NORD laden Sie ein zu der Informationsveranstaltung "BAV 2018 - was Sie zur Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes wissen sollten"
Wir laden Sie ein zu den Informationsveranstaltungen zu den Betriebsratswahlen 2018 am 16.1.2018 in Hamburg, 23.1.2018 in Kiel und 25.1.2018 in Oldenburg.
Der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung ist zum 1.1.18 von 18,7 % auf 18,6 % gesunken. In der knappschaftlichen Rentenversicherung sank der Beitrag von 24,8 % auf 24,7 %.
BAG: Bei Entschädigungsanspruch des Arbeitnehmers wegen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des AGG erfordert die „Ablehnung durch den Arbeitgeber“ i.S.v. § 15 Abs. 4 Satz 2 AGG eine ausdrückliche oder konkludente Erklärung des Arbeitgebers.