- Fachkräftesicherung
Weitere Regelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes treten zum 01. März in Kraft
Im Rahmen der Weiterentwicklung des Gesetzes und der Verordnung zur Fachkräfteeinwanderung werden ab 01. März 2024 unter anderem neue Titel zur Anerkennungspartnerschaft und zur Beschäftigung mit berufspraktischer Erfahrung eingeführt.