LAG Köln: Allein der Ausspruch einer Kündigung vor Ablauf der Wartezeit verstößt im Krankheitsfall des Arbeitnehmers nicht gegen das Maßregelungsverbot.
Im Nachgang der Ministerpräsidentenkonferenz am 19.01.2021 haben die norddeutschen Bundesländer ihre Corona-Verordnungen zum 25.01.2021 aktualisiert. Wir haben die neuen Regeln zum Tragen von medizinischen Masken für Sie zusammengestellt.
Wie bereits mitgeteilt, verpflichtet die neue Arbeitsschutzverordnung Arbeitgeber, Homeoffice anzubieten, sofern die Tätigkeit dieses zulässt und keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.
Der GKV-Spitzenverbands informiert, dass angesichts der Verzögerungen bei der Auszahlung der Wirtschaftshilfe eine vereinfachte Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen auch für Januar und Februar 2021 auf Antrag zulässig ist.
Das Bundesarbeitsministerium hat den Entwurf einer Corona-Arbeitsschutzverordnung mit Regelungen für ein verpflichtendes Homeoffice und dem Einsatz medizinischer Gesichtsmasken vorgelegt.
Laut Beschluss soll Homeoffice überall dort, wo es möglich ist umgesetzt werden. Für eine Ausweitung des Angebotes oder für einen Start bietet das ifaa grundlegende Informationen und praktische Umsetzungshilfen für die Unternehmen.