- Arbeits- und Sozialrecht
21.3.16:Neuerungen im Melderecht durch das 6. SGB IV-Änderungsgesetz
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des 6. SGB IV-Änderungsgesetzes beschlossen und damit weitere Neuerungen im Melderecht auf den Weg gebracht. Diese betreffen die Ordnungskriterien für Unternehmen in der Sozialversicherung.