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Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zum 30.04.2021 ausgelaufen
Die Sonderregelungen zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nach § 1 Abs. 3 COVInsAG sind zum 30.04.2021 ausgelaufen. Ab dem 01.05.2021 gelten somit wieder die üblichen Fristen zur Stellung eines Insolvenzantrages.