Zum Inhalt springen

Tarifrecht

Was sind Tarifverträge?

Für Unternehmen, die im AGV NORD Mitglied sind, kommen keine Flächentarifverträge zur Anwendung. Hier verhandeln wir oft Haustarifverträge für das einzelne Unternehmen. Ein solcher Haustarifvertrag kann sich an die Regelungen in den Flächentarifverträgen der M+E-Industrie anlehnen, wird aber stets auf die Situation und Bedürfnisse des einzelnen Unternehmens angepasst.

Mitgliedsunternehmen des AGV NORD, die bestimmte Tarifverträge benötigen, wenden sich bitte an die Tarifabteilung.

Vorteile eines Tarifvertrages 

Tarifverträge bringen den Unternehmen und ihren Beschäftigten viele Vorteile. Vielleicht am wichtigsten ist die kollektive Regelung der Arbeitsbedingungen. Mit einem Tarifvertrag muss ein Arbeitgeber nicht mit jedem Arbeitnehmer einzeln dessen Arbeitsbedingungen regeln. 
Ein weiterer wichtiger Vorteil für die Firmen ist die Planungssicherheit. Durch die festgelegte Laufzeit eines Tarifvertrages weiß das Unternehmen, worauf es sich als Arbeitgeber in dieser Zeit einstellen muss. Es kann in Ruhe arbeiten, denn während der Laufzeit eines Tarifvertrages gilt die Friedenspflicht. Streiks zu den Themen des Tarifvertrages sind während dieser Zeit verboten. 

Beratung durch Experten 

Die Expertinnen und Experten aus dem Tarifrecht beraten die Mitgliedsunternehmen zu den Inhalten und der Anwendung der für sie vereinbarten Tarifverträge telefonisch, schriftlich und vor Ort. Um unseren Mitgliedsunternehmen die größtmögliche Expertise bieten zu können, haben wir in den verschiedenen Bereichen des Tarifrechts und der Tarifverträge Schwerpunkte gesetzt, auf die unsere Juristinnen und Juristen aus dem Tarifrecht sich spezialisiert haben. Hier kommen Sie zu Ihrem Ansprechpartner. Viele komplexe Fragen aus der Praxis beispielsweise zu Entgelt/Eingruppierungssystemen oder zur Arbeitszeit beantworten wir gemeinsam mit unseren Expertinnen und Experten aus der Arbeitsorganisation, die die Situation vor Ort im Betrieb analysieren und bewerten. Bei Streitigkeiten mit dem Betriebsrat werden die Verbandsjuristen aus dem Arbeitsrecht oder dem Betriebsverfassungsrecht hinzugezogen, so dass das Mitgliedsunternehmen immer eine umfassende Betreuung und falls nötig eine Prozessvertretung vor Gericht bekommt.
In gleicher Weise funktioniert die abteilungsübergreifende Betreuung beim Thema Arbeitszeit, beispielsweise bei der Einführung oder Änderung von Schichtarbeit oder beim Thema Entgelt, beispielsweise bei Neueinstellungen oder bei Betriebsvereinbarungen zur Verteilung von Leistungskomponenten (Zulagen, Prämien, Akkordmehrverdienst…). Hierbei arbeiten wir für die mit der Einführung neuer Systeme notwendigen Schulungen der Führungskräfte eng mit den Bildungswerken unseres Bildungsverbundes Nordbildung zusammen.

Diese umfassende und übergreifende Betreuung zu Fragen des Tarifrechts im Zusammenhang mit Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsorganisation/Arbeitswissenschaft kann keine Anwaltskanzlei leisten.

Mehr über die vielen Vorteile einer Mitgliedschaft beim AGV NORD erfahren Sie auf unserer Seite Mitglied werden