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  • Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz

BDA -Arbeitsschutz: Reform der Sicherheitsbeauftragten kommt

Das Entlastungskabinett der Bundesregierung hat Eckpunkte zum Bürokratierückbau beschlossen, die auch den Arbeitsschutz betreffen.

Es handelt sich bei dem im Rahmen des Bundesarbeitsministeriums angekündigten Sofortprogramm für den Bürokratierückbau im Arbeitsschutz u.a. um eine Reform der Sicherheitsbeauftragten sowie der Modernisierung der Präventionsvorschriften im SGB VII, die zum ganz überwiegenden Teil spätestens zum Ende des zweiten Quartals 2026 verabschiedet werden sollen.

Sofortprogramm für den Bürokratierückbau im Arbeitsschutz:

Die Verpflichtung zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten für KMU mit weniger als 50 Beschäftigten soll abgeschafft und auf einen Sicherheitsbeauftragten für KMU mit weniger als 250 Beschäftigten begrenzt werden, jeweils in Abhängigkeit von der betrieblichen Gefährdungslage. Damit sollen rund 123.000 Sicherheitsbeauftragte abgeschafft werden. Im Rahmen der Selbstverwaltung und somit außerhalb der unmittelbaren Zuständigkeit der Bundesregierung wurde die Unfallversicherung bereits ersucht, weitere Beauftragte abzuschaffen. Zudem sollen entbehrliche Formerfordernisse im Arbeitsschutz abgeschafft oder durch Ersetzung der Schriftform durch Textform bzw. elektronische Form vereinfacht und modernisiert werden.

Modernisierung der Präventionsvorschriften im SGB VII:

2026 sollen die Vorschriften zur Prävention in der gesetzlichen Unfallversicherung modernisiert und die bestehenden Verfahren stärker digitalisiert und vereinfacht werden.

Bewertung durch die BDA:

Mit der Initiative zur Reform bei den Sicherheitsbeauftragten geht die Bundesregierung einen richtigen Schritt und leistet einen spürbaren Beitrag zum Bürokratieabbau. Die Sicherheit bleibt gewährleistet – entscheidend ist gelebter Arbeitsschutz mit Gefährdungsbeurteilung als zentralem Instrument, nicht ein bürokratisches Beauftragtenwesen. Die vorgesehene Anhebung der Schwellenwerte und die stärkere Ausrichtung an der tatsächlichen Gefährdungslage bieten eine echte Chance zur Entlastung der Betriebe – insbesondere bei KMU. Entscheidend ist, dass die Umsetzung praxisnah und ohne neue Bürokratie erfolgt. Die Anhebung der Schwelle sollte pauschal für alle Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten gelten. Nur bei Betrieben mit besonderen Gefährdungen, z. B. aufgrund des Einsatzes besonders gefährlicher Verfahren oder besonders gefährlicher Maschinen, könnte eine einfache Ausnahme greifen. Hier ist z. B. eine Positivliste denkbar. Die Abschaffung von Schriftformerfordernissen im Arbeitsschutz oder deren Ersetzung durch elektronische Möglichkeiten stellt eine Modernisierung und Erleichterung des Arbeitsschutzes dar und ist zu begrüßen. Die Initiative zur Modernisierung der Präventionsschriften im SGB VII setzt das richtige Signal. Wichtig dabei ist, dass an dem Grundsatz festgehalten wird, dass die Unfallverhütungsvorschriften im Rahmen des autonomen Rechts durch die Unfallversicherungsträger unter Einbindung der Sozialpartner erlassen werden. Die BDA begrüßt die Initiativen zum Bürokratierückbau im Arbeitsschutz. Es bleibt wichtig, Tempo aufzunehmen und neben dem Sofortprogramm die anderen Pakete zur Entlastung der Betriebe in Angriff zu nehmen, insbesondere Vereinfachungen bei der Gefährdungsbeurteilung, Fragen zur Organisation des Arbeitsschutzes in Betrieben wie der Bestellung von Betriebsbeauftragten, zu stark formalisierten Frequenzen von Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA) oder formalisierten Unterweisungsintervallen, die sich nicht am betrieblichen Bedarf orientieren.

Den vollständigen Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen der Bundesregierung für Bürokratierückbau können Sie hier einsehen.