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Erwerbsmigration: BA-Zusatzblatt für Aufenthaltstitel zum Anerkennungsverfahren oder der Anerkennungspartnerschaft

Ab dem 4. April 2024 ist das neue Zusatzblatt A bei jedem Antrag auf Vorabzustimmung bei der BA, auf ein Visum bei der Auslandsvertretung oder bei einem Antrag auf einen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde i. R. d. § 16d AufenthG zu nutzen.

Zum 1. März 2024 sind Neuregelungen des weiterentwickelten Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft getreten, u. a. die Anerkennungspartnerschaft nach § 16d Abs. 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) in Verbindung mit § 2a Beschäftigungsverordnung (BeschV).

Zur Beantragung eines Aufenthaltstitels zur Durchführung des Anerkennungsverfahrens sowie der Anerkennungspartnerschaft aufgrund des § 16d AufenthG hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) ein neues Zusatzblatt erstellt. Das neue Zusatzblatt A ist als Ergänzung des Formulars "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" dem Antrag beizufügen.

Das Zusatzblatt A ist samt Anhängen und der Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis bei jedem Antrag auf Vorabzustimmung bei der BA, auf ein Visum bei der Auslandsvertretung oder bei einem Antrag auf einen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde im Rahmen des § 16d AufenthG einzureichen.

Das Zusatzblatt finden Sie ab sofort auf der dieser Website der BA unter den Downloads. Es ist verbindlich ab dem 4. April 2024 jedem der oben genannten Anträge beizulegen.