Wir vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht

Sollte sich ein Rechtsstreit mit einzelnen Arbeitnehmern oder dem Betriebsrat einmal nicht vermeiden lassen, vertreten wir Sie vor den Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit.


Des Weiteren erhalten Sie durch uns regelmäßige Informationen über aktuelle Gesetzesänderungen und neue Urteile durch Rundschreiben.

Zudem bieten wir einen Erfahrungsaustausch im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Personalleitertreffen an.


Wir führen themenorientierte Seminare über aktuelle rechtliche Entwicklungen durch.


Ausführliche Informationen zur aktuellen Rechtsprechung, zu neuen Gesetzen und unseren Seminaren können Sie dem Mitgliederbereich entnehmen.

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