Die Gestaltung der maßgeblichen Arbeitsbedingungen ist unter anderem durch den Abschluss von Tarifverträgen möglich. Durch einen speziell auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Haustarifvertrag können einheitliche Arbeitsbedingungen für den Großteil der Beschäftigten geschaffen werden. Daneben gibt es im Bereich der Metall- und Elektroindustrie viele Unternehmen, die mit der IG Metall die Anwendung der flächentarifvertraglichen Regelungen vereinbaren. In solchen sog. Anerkennungstarifverträgen, die regelmäßig von der IG Metall initiiert sind, finden sich meist Abweichungen vom Flächentarifvertrag, die der jeweiligen Ausgangslage im Unternehmen Rechnung tragen sollen.
Wir stehen Ihnen zur Verfügung
- zur Erörterung von Chancen und Risiken entsprechender Tarifverträge
- zur Vorbereitung und Begleitung entsprechender Tarifverhandlungen
- zur rechtlichen Begleitung möglicher Arbeitskampfmaßnahmen der
Gewerkschaft


